Sekundarschule Bethel

Förderverein der FvBS

Klassenraum des Fördervereins der FvBS
Der Förderverein unterstützt die Schulen der FvB-Stiftung, darunter auch unsere Sekundarschule Bethel. Dabei übernimmt der Verein eine wichtige Rolle bei der
Finanzierung und Umsetzung neuer und innovativer Ideen und Projekte.
Dafür sind wir sehr dankbar. 


 

Was macht der Förderverein?

Was ist das, der Förderverein?
Der Förderverein hat sich zur Aufgabe gemacht, die Schule durch finanzielle Mittel, Sachspenden und Rat & Tat zu unterstützen. Diese finanziellen Mittel kommen insbesondere von unseren Mitgliedern über jährliche Beiträge, von Spenden und Spendensammelaktionen.

 

Warum Förderverein?
Der Förderverin der FvB-Schulen macht vieles erst möglich....
In Zeiten immer knapper werdender Kassen reicht das Geld, das der Schulträger den Schulen zur Verfügung stellt, bei weitem nicht aus, um alle Anschaffungen zu gewährleisten, um die Schule attraktiv, modern und leistungsfähig zu machen. Allein die Anschaffung, Wartung und Modernisierung z.B. von Computern, Technik und Musikinstrumenten reißt ein gewaltiges Loch in Schulkassen.
Der Förderverein finanziert viele zusätzliche Extras, die unsere Schulen mit ausmachen und für die der offzielle Etat nicht ausreicht.
Wir fördern vereintdie Lernerfahrungen der Schülerinnen und Schüler von Gymnasium und Sekundarschule.

Geförderte Projekte, Initiativen und Lehrmittel der letzten Zeit sind z.B.

Schulhof:
Bänke, Fußballtore, ein Basketball-Korb

Sport: Paddleanlage (Netz, Pfosten, Schläger und Bälle), Fußbälle

Musik: Musikanlage und Bühnentechnik, Tenorsaxophon

Kunst: Bilderschienen

Verlässliche Schule: Spielgeräte, Unterstützung diverser Aktionen

Schülervertretung: Whiteboard, Moderatorenkoffer, Fortbildungen    
Was kostet die Mitgliedschaft im Förderverein?
Als jährlicher Mitgliedsbeitrag gibt jeder so viel er/sie kann, möchte und meint, was es ihm/ihr wert ist - jeder Beitrag hilft, den Schülerinnen und Schülern weiterhin ein bestmögliches Lernumfeld und Ausstattung zu ermöglichen und auch zukünftige engagierte Projekte und Pläne zu realisieren. 
Die Mitgliedschaft ist jederzeit schriftlich mit Wirkung zum Schuljahresende kündbar. 

Was bedeutet die Mitgliedschaft im Förderverein?
Wer Mitglied im Förderverein ist, kann an der jährlichen Mitgliederversammlung teilnehmen. Er/Sie kann sich in den Vorstand, zum Kssenwart oder als Beisitzer wählen lassen und so mit darüber abstimmen, wo das Geld des Fördervereins eingesetzt werden soll.
Er/Sie kann Ideen einbringen, wie und wo Geld- und Sachmittel beschafft werden können und sich gerne bei den verschiedenen Spendensammaktionen mit engagieren.


Machen Sie mit!
Werden auch Sie Mitglied im Förderverein und helfen Sie, die Schule für Ihre Kinder so attraktiv wie möglich zu gestalten! Was viele Schultern tragen, wird ganz leicht.
Sollten Sie eine Sachspende ins Auge fassen, halten Sie bitte erst mit dem Verein Rücksprache.
Der Verein weiß am besten, was wo gebraucht wird.

Weitere Informationen können Sie unserem Flyer entnehmen, den Sie mit der Beitrittserklärung unter Eltern-Downloads finden.

Haben Sie Fragen?

Kontaktieren Sie uns, wir informieren Sie gerne!

Förderverein der FvB-Schulen
Rehwiese 65
33617 Bielefeld

fvbschulen-förderverein@web.de

oder telefonisch über das Sekretariat (0521/1443838)

IBAN: DE02 4805 0161 0006 4281 48  
 
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Eingangsbereich des Fördervereins der FvBS

Förderverein Projekte

Förderprojekt Unterstützung des Films der Konzertreise der Big Band

Unterstützung des Films der Konzertreise der Big Band

Sommer 2024
Förderprojekt Mischpultrack

Mischpultrack

Herbst 2024
Friedrich-v.Bodelschwingh-Schulen
Sekundarschule Bethel
Quellenhofweg 44
33617 Bielefeld
 
Geschäftsführung
v. Bodelschwinghsche Stiftungen Bethel
Stiftungsbereich Schulen
Nazarethweg 5
33617 Bielefeld
 
Geschäftsführung:
Michael Krause, Carsten Böhrnsen
 
Telefon: 0521 144-2122
E-Mail: michael.krause[at]bethel.de
Die v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel sind wegen Förderung mildtätiger, kirchlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Bielefeld-Außenstadt, St. Nr. 349/5995/0015, vom 23.02.2022 für den letzten Veranlagungszeitraum nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit. Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung mildtätiger, kirchlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke verwendet wird.
 
© 2025 v. Bodelschwinghsche Stiftungen Bethel