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Sekundarschule Bethel

Schulregeln

Kernsätze und Vereinbarungen

I) Die Kernsätze des Leitbildes der F.v.B.-Schulen

Für uns als Schule in diakonischer Trägerschaft gilt als Leitsatz:
Jeder Mensch ist wertvoll.

Dies soll seinen Ausdruck finden in folgenden Kernsätzen:

1. Ich bin hier, um zu lernen.
2. Ich trage dazu bei, dass das Leben und Arbeiten in Gemeinschaft gelingt.
3. Ich möchte mich einbringen.
4. Ich bin bereit im Team zu lernen.
5. Ich helfe anderen und nehme Hilfe an.
6. Ich begegne anderen mit Respekt.
7. Ich höre zu.
8. Ich übernehme Verantwortung.
9. Ich achte den Raum meiner Schule.
10. Ich lehne Gewalt ab.

Ich trage dazu bei, dass wir uns alle wohlfühlen können.

II) Allgemeine Regeln

für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I

An den Friedrich-v.Bodelschwingh-Schulen Bethel gelten für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I folgende Regeln, sofern nicht für Unterrichtszwecke Abweichungen erforderlich sind.

1. Auf dem Schulhof ist in der Schulzeit die Benutzung von Fahrrädern, Rollern, Skateboards usw. nicht erlaubt.
2. Bewegungsspiele und das Laufen im Gebäude sind nicht erlaubt.
3. Die Einrichtung der Schule ist pfleglich zu behandeln und nur gemäß dem vorgesehenen Gebrauch zu benutzen.
4. Abfall gehört in die dafür vorgesehenen Mülleimer.
5. Außer in der Mittagspause darf das Schulgelände nicht verlassen werden. Die 5. und
6. Klassen bleiben auch in der Mittagspause in der Schule.
6. Das Rauchen ist für alle Schüler/-innen verboten.
7. Handys sind in den Schulgebäuden und auf dem Schulgelände nicht hörbar und nicht sichtbar.
Diese Regelung gilt zunächst zur Erprobung bis zum Ende des Schuljahres 2015/16.
8. Toilettengänge werden in den Pausen erledigt.
9. Im Unterricht wird nicht gegessen und kein Kaugummi oder Ähnliches gekaut.
10. Der Unterricht beginnt pünktlich und endet pünktlich.

Regeln für den Unterricht der Sekundarstufe I

Ich verpflichte mich, ein konzentriertes Arbeiten zu ermöglichen, indem ich

a) mich nach dem ersten Klingeln in die Klasse begebe, meine Arbeitsmaterialien heraushole und auf meinen Platz gehe;
b) mein Arbeitsmaterial vollständig mitbringe;
c) bei nicht gemachten Hausaufgaben oder nicht vorhandenem Arbeitsmaterial den Timer zu Beginn der Stunde unaufgefordert der Lehrerin/dem Lehrer zur Unterschrift vorlege;
d) der Lehrerin/dem Lehrer und den Mitschülerinnen und Mitschülern zuhöre;
e) mich auch in Arbeitsgruppen einbringe;
f) andere Schülerinnen und Schüler beim Lernen und Arbeiten nicht störe.
g) die Hausaufgaben im Timer aufschreibe und erledige.

III) Schulordnung

Die Schulordnung regelt das Zusammenleben in unserer Schule mit dem Ziel, dass alle Beteiligten ihre Rechte und Pflichten achten und erfüllen sowie Rücksicht aufeinander nehmen. Konkret zeigt sich dieses darin, dass niemand wegen des Aussehens, der Sprache, Hautfarbe, Kleidung oder sonstiger Eigenheiten diffamiert oder sogar zum Außenseiter/zur Außenseiterin der Klasse /Schule gemacht wird.

1.1 Diese Schulordnung soll an unserer Schule eine ruhige und ungestörte Zusammenarbeit von Schüler/innen und Lehrer/innen ermöglichen.

1.2 Alle sind für Ordnung und Sauberkeit in den Gebäuden und auf dem Schulgelände verantwortlich.

1.3 Die Klassen organisieren einen Ordnungsdienst, der für die Sauberkeit in den Klassenräumen verantwortlich ist. Nach der letzten Unterrichtsstunde werden alle Stühle hochgestellt. Der Raum selbst wird besenrein verlassen.

1.4 Um die Außenflächen sauber zu halten, werden jeweils 2 Klassen eingesetzt, die für eine Woche in den großen Pausen das Schulgelände kontrollieren, Abfälle, Papier etc. einsammeln und in den entsprechenden Containern entsorgen. Für das Gelände um das Stufenhaus sind die 5./6. Klassen zuständig, während die 7./8. Klassen den Bereich von Neu- und Altbau übernehmen.

1.5 Schüler/innen, die Schuleigentum verschmutzen, beschädigen oder zerstören, werden zu Ordnungsdiensten an Nachmittagen und /oder zur Leistung von Schadensersatz herangezogen. Für Schäden, die die Schüler/innen nicht selbst regulieren können, müssen die Eltern aufkommen.

2.1 Die Schulgebäude werden um 7.45 Uhr geöffnet. Sofern es der Fahrplan erfordert, dürfen Fahrschüler/innen sich vor Beginn und nach Beendigung ihres Unterrichts in den für sie vorgesehenen Räumen aufhalten (vgl. auch 2.3).

2.2 Zu Beginn jeder Unterrichtsstunde halten sich alle Schüler/innen in ihrem Klassenraum bzw. vor dem Fachraum auf. Wenn die Lehrkraft 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht eingetroffen ist, meldet sich der/die Klassensprecher/in im Sekretariat.

2.3 Nach Schluss der jeweils letzten Schulveranstaltung eines Tages (z.B. Unterricht, Mittagessen, AG-Angebot, Verlässliche Schule) verlassen die Schüler/innen unverzüglich das Schulgelände (vgl. auch 2.1).

2.4 Schüler/innen, die mit dem Fahrrad, Moped oder Motorroller zur Schule kommen, gehen oder fahren
vorsichtig in Schritttempo an den dafür bestimmten Platz. Entsprechendes gilt für den Rückweg.

3.1 Rauchen ist im Schulgebäude und auf dem Schulgelände für Schüler/innen der Sekundarstufe I grundsätzlich verboten.

3.2 Schüler/innen der Klassen 5 — 10 dürfen das Schulgrundstück bis zum Ende ihrer letzten Schulveranstaltung ohne Genehmigung nicht verlassen. Für Schülerinnen und Schüler, die bis zum Beginn einer Nachmittagsveranstaltung nach Hause gehen wollen, gilt diese Regelung nur vormittags.

3.3 Personen, die nicht zur Schulgemeinde gehören, melden sich im Sekretariat an. Schulfreunde und Bekannte von Schülern/innen dürfen sich nur nach Absprache mit den Fachlehrern/innen in der Schule aufhalten bzw. am Unterricht teilnehmen.

3.4 Bewegungs- und Ballspiele im Schulgebäude sowie Schneeballwerfen auf dem Schulgelände gefährden Schulmaterial und Mitschüler. Ballspiele sind nur auf den dafür vorgesehenen Flächen (Gummiplätze) erlaubt.

3.5 Unfälle müssen sogleich den Unterrichtenden oder Aufsichtführenden und im Sekretariat gemeldet werden.

3.6 Erkrankt eine Schüler/in während des Vormittags, so meldet er/sie sich bei der/dem zuständigen Fachlehrer/in ab, setzt sich dann mit seinen Eltern in Verbindung und meldet sich dann im Sekretariat.

Alle Mitglieder der Schulgemeinde verpflichten sich, diese verbindliche Schulordnung einzuhalten.